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Aktenzeichen 855/89

Datum 30.04.1889

Leitsatz 1. Welches sind die Voraussetzungen der öffentlichen Veranstaltung einer Ausspielung? Liegt im Falle eines auf die Ausgabe von Losen gegründeten Spielplanes die Veraustaltung der Ausspielung stets so lange nicht vor, als die Fertigstellung der Lose noch nicht erfolgt ist? 2. Schließt die irrtümliche Meinung des Thäters, daß die Ausspielung ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht strafbar sei, die Anwendbarkeit des §. 286 St.G.B.'s aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C04B0257

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