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Aktenzeichen 1050/89

Datum 14.05.1889

Leitsatz Ist die im §. 263 St.G.B.'s neben der Gefängnisstrafe fakultativ angedrohte Geldstrafe eine Nebenstrafe, auf welche wegen versuchten Betruges neben der Gefängnisstrafe nicht erkannt werden darf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0430234

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