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Aktenzeichen 634/89
Datum 25.04.1889
Leitsatz Sind die nach Maßgabe der bayerischen Gemeindeordnung als polizeiliche Aufsichts- und Vollzugsorgane aufgestellten empirischen Fleischbeschauer vor ihrer Verpflichtung als zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt anzusehen? vom 8. Oktober 1872.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0310180
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