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Aktenzeichen 781/89

Datum 06.05.1889

Leitsatz Erfordert das Begriffsmerkmal "entführt" im §. 237 St.G.B.'s den eigenen Akt der Entfernung der Frauensperson von deren Aufenthaltsorte? Haben die Worte "um sie zur Unzucht oder zur Ehe zu bringen" im §. 237 St.G.B.'s eine weitere Bedeutung, als im §. 236, sie dahin zu bringen, daß sie die Unzucht verübt oder die Ehe eingeht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C02B0159

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