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Aktenzeichen 466/89
Datum 18.03.1889
Leitsatz Ist die im Auslande bethätigte Beihilfe zu einer im Inlande begangenen Hauptthat als eine im Gebiete des Teutschen Reiches verübte strafbare Handlung anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0280147
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