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Aktenzeichen 604/89

Datum 11.04.1889

Leitsatz Inwieweit sind die Vorschriften des französischen Rechtes bezüglich der Unzulässigkeit der Veröffentlichung der Anklageakte vor deren Verlesung in öffentlicher Sitzung noch gültig? Dürfen insbesondere Thatsachen, welche in der Hauptverhandlung nicht oder nicht in öffentlicher Sitzung vorgekommen sind, auf Grund der Anklageschrift überhaupt veröffentlicht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0240127

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