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Aktenzeichen 404/89

Datum 11.04.1889

Leitsatz 1. Ist jede nur in Nachmaischung oder Surrogatzuführung bestehende Brausteuerhinterziehung, auch wenn sie dem Betrage nach ermittelt wird, mit der Strafe des §. 31 des Brausteuergesetzes zu belegen? 2. Hat die preußische Deklaration vom 27. Januar 1828 (G.S. S. 19) für Kommunalsteuerzuschläge auf Bier nach dem Brausteuergesetze von 1872 noch Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0230116

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