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Aktenzeichen 789/89

Datum 02.04.1889

Leitsatz Ist der Vorschrift des §. 430 Abs. 2 St.P.O. genügt, wenn die Revisionsanträge des Nebenklägers zwar von einem Rechtsanwalte unterzeichnet sind, dieser aber unter seiner Unterschrift erklärt hat, daß er den Schriftsatz lediglich zur Wahrung des Rechtsmittels unterzeichnet habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0220115

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