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Aktenzeichen 220/89

Datum 11.03.1889

Leitsatz Ist der Gerichtsvollzieher in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes nach §. 113 St.G.B.'s begriffen, wenn er im Auftrage des betreibenden Gläubigers eine in Gewahrsam eines zur Herausgabe nicht bereiten Dritten -- nicht des Schuldners -- befindliche Sache durch Besitznahme pfändet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0110069

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