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Aktenzeichen 81/89

Datum 04.03.1889

Leitsatz Kann für eine fortgesetzte Erledigung des Pfändungsauftrages eine nochmalige Pfandgebühr beansprucht werden? Darf nach dem Großh. hessischen Gesetze vom 3. September 1878, die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes betreffend (Reg.-Bl. S. 101), der Gerichtsvollzieher für die Vereinnahmung der Erlöse von ihm vollzogener freiwilliger Versteigerungen eine besondere Gebühr verlangen? Ist der §. 352 St.G.B.'s auf die Überhebung von Reisekosten und Schreibgebühren anwendbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0100062

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