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Aktenzeichen 3262/88

Datum 31.01.1889

Leitsatz Genügt es zum Begriffe der für den Thatbestand der Erpressung erforderlichen Drohung, daß jemand ankündigt, er werde eine ihm obliegende Verbindlichkeit nur dann erfüllen, wenn der Gläubiger eine Leistung übernehme, zu welcher dieser nicht verpflichtet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C00B0041

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