zurück

Aktenzeichen 2266/88

Datum 29.11.1888

Leitsatz Erfordert der Begriff der Unterschlagung, daß der Thäter die Sache, welche er sich rechtswidrig zugeeignet, im Zeitpunkte der Zueignung bereits in Besitz oder Gewahrsam hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C00A0038

Download PDF

zurück