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Aktenzeichen 300/89

Datum 26.02.1889

Leitsatz Kann im Falle des §. 288 St.G.B.'s auch die Zerstörung einer Sache als Beiseiteschaffen derselben zur Strafe gezogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0070025

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