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Aktenzeichen 68/89

Datum 18.02.1889

Leitsatz Hat der frühere oder der gegenwärtige Vorgesetzte den Strafantrag zu stellen, im Falle der beleidigte Beamte noch vor Erhebung des Strafantrages versetzt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0060023

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