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Aktenzeichen 180/89

Datum 25.02.1889

Leitsatz Fällt es unter den Begriff der Ausspielung, wenn in einem Handelsgeschäfte Waren in einer Umhüllung, welche deren Art und Beschaffenheit nicht erkennen läßt, zu einem festen Preise verkauft werden, wobei das Verkaufsgeschäft einen dem Preise entsprechenden Minimalwert der Ware und einen weit höheren Maximalwert verspricht, welcher durch die Zufallswahl erlangt werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0030011

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