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Aktenzeichen 31/89
Datum 14.02.1889
Leitsatz 109. 1. Ist die Stempelpflicht von Kaufverträgen über Immobilien im Geltungsbereiche des rheinischen Rechtes durch deren notarielle Form bedingt? 2. Ist nach der preußischen Stempelgesetzgebung ein schriftlicher Kaufvertrag auch dann stempelpflichtig, wenn er über ein fremdes Immobile oder über ein Minderjährigen gehöriges ohne obervormundschaftlichen Konsens abgeschlossen und darum ungültig ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF6D0413
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