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Aktenzeichen 207/89

Datum 12.02.1889

Leitsatz 108. Liegt ein Entziehen aus der Verstrickung im Sinne des §. 137 St.G.B.'s vor, wenn jemand Sachen, welche ihm gepfändet, aber in seinem Gewahrsam belassen sind, bei Verlegung des Wohnsitzes an den neuen Wohnort mitnimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF6C0410

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