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Aktenzeichen 2361/88

Datum 14.01.1889

Leitsatz 106. 1. Kann ein Verwaltungsbeamter, welcher in einer bei der württembergischen Verwaltungsbehörde anhängigen Strafsache wegen Kapitalsteuerdefraudation vor der Erlassung des Strafbescheides die "Untersuchung im Verwaltungswege" geführt hat, in dem nachher zufolge des Antrages des Angeklagten eröffneten gerichtlichen Verfahren als Sachverständiger vernommen werden? 2. Wird in der obenbezeichneten "Untersuchung im Verwaltungswege" die Verjährung der Strafverfolgung durch eine richterliche Handlung unterbrochen, welche auf Requisition der Verwaltungsbehörde vorgenommen wird? !Y!St.P.O. §§. 22 Ziff. 4. 23 Abs. 2. 24. 74. 459 flg. !Y!Einführungsgesetz zur St.P.O. §. 6 Ziff. 3. !Y!St.G.B. §. 68. !Y!Württemb. Gesetz v. 19. September 1852, betr. die Steuer von Kapital- 2c Einkommen, Artt. 11. 13. !Y!Württemb. Gesetz v. 25. August 1879, betr. das Verfahren der Verwaltungsbehörden bei Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- u. Steuergesetze, Artt. 11 flg. 34 Abs. 2.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF6A0401

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