zurück
Aktenzeichen 2661/88
Datum 03.01.1889
Leitsatz 92. 1. Setzt die Anwendung der Vorschrift in §. 310 St.G.B.'s das Vorliegen vollendeter Brandstiftung oder des beendeten Versuches derselben voraus? 2. Ist die im voraus gehegte Absicht, den erregten Brand sofort, und bevor ein weiterer Schaden entstanden ist, wieder zu löschen, geeignet, die Straflosigkeit der innerhalb der Grenzen des Versuches gebliebenen Brandstiftung gemäß §. 310 St.G.B.'s zu begründen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF5C0355
zurück