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Aktenzeichen 1904/88
Datum 08.10.1888
Leitsatz 68. Ist der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache (ne bis in idem) noch in der Revisionsinstanz zulässig, und sind die bei dieser Frage in Betracht kommenden Thatsachen vom Revisionsrichter zu prüfen? !Y!St.P.O. §§. 263. 264.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF440272
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