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Aktenzeichen 2755/88
Datum 06.12.1888
Leitsatz 67. Kann der stellvertretende Untersuchungsrichter, welcher eine eingeleitete und zum Teil durchgeführte Untersuchung "beendigt" hat, an der Aburteilung des Angeklagten in der Hauptverhandlung teilnehmen? !Y!St.P.O. §§. 23 Abs. 2. 377 Nr. 2.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF430269
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