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Aktenzeichen 2625/88
Datum 20.11.1888
Leitsatz 65. Ist als Rechtsgrundsatz anzuerkennen, daß für Zeugen, welche im Bezirke eines erkennenden Strafgerichtes wohnen, niemals ihr Erscheinen wegen großer Entfernung als besonders erschwert angesehen werden darf? !Y!St.P.O. §§. 222 Abs. 2. 250. !Y!Vgl. Bd. 4 Nr. 63.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF410261
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