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Aktenzeichen 1291/88

Datum 14.11.1888

Leitsatz 64. 1. Zur Bestimmung des Begriffes der Behörde. Ist der Notar im Geltungsbereiche der preußischen Allgem. Gerichtsordnung eine Behörde? 2. Ist die auf Grund des §. 3 Abs. 2 Satz 2 des preußischen Gesetzes vom 12. März 1869, betr. die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen (G.S. S. 473), zum notariellen Protokolle aufgenommene Erklärung im Sinne des §. 156 St.G.B.'s eine vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eidesstatt zuständigen Behörde abgegebene eidesstattliche Versicherung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF400246

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