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Aktenzeichen 2468/88

Datum 09.11.1888

Leitsatz 55. Wie ist die Absicht, die Verbrauchsabgabe von Branntwein zu hinterziehen, bei erfolgter Feststellung der Absicht, die Maischsteuer zu hinterziehen, zur Feststellung zu bringen? !Y!Gesetz betr. die Besteuerung des Branntweines vom 24. Juni 1887 §§. 17--21. 40 (R.G.Bl. S. 253). !Y!Gesetz betr. die Besteuerung des Branntweines vom 8. Juli 1868 §. 57 (B.G.Bl. S. 384).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF370215

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