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Aktenzeichen 2191/88
Datum 06.11.1888
Leitsatz 54. 1. Was ist unter wahrheitsgetreuen Berichten über Verhandlungen des Reichstages bezw. eines Landtages zu verstehen? 2. Begründet die irrtümliche Annahme, daß ein wahrheitsgetreuer Parlamentsbericht vorliege, Straffreiheit, insbesondere auch für die verantwortlichen Redakteure periodischer Druckschriften? !Y!Reichsverfassung Art. 22. !Y!St.G.B. §§. 12. 59. !Y!Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874 §. 20.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF360207
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