zurück

Aktenzeichen 1731/88

Datum 08.10.1888

Leitsatz 42. Enthält es eine Verletzung des §. 195 G.V.G.'s (in der Fassung des Gesetzes, betreffend die unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen, vom 5. April 1888 Art. I, R.G.Bl. S. 133), wenn bei der Beratung und Abstimmung des erkennenden Gerichtes ein bei diesem zu seiner juristischen Ausbildung beschäftigter Referendar zugegen gewesen ist, welcher in der betreffenden Sache als Gerichtsschreiber thätig war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF2A0161

Download PDF

zurück