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Aktenzeichen 1627/88

Datum 25.09.1888

Leitsatz 27. Sind, wenn das Gesetz das Recht zur Stellung des Strafantrages den "Eltern" gewährt, nur Vater und Mutter gemeinschaftlich oder auch jeder von ihnen allein berechtigt, den Antrag zu stellen? !Y!St.G.B. §§. 182. 61.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF1B0101

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