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Aktenzeichen 1464/88

Datum 20.09.1888

Leitsatz 25. Ist es nach §. 19 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (R.G.Bl. S. 351) strafbar, wenn jemand die Versendung verbotener Druckschriften, welche er ohne Kenntnis des Verbotes zur Post gegeben, nach Erlangung dieser Kenntnis nicht hindert, obwohl er hierzu imstande ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF190096

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