zurück

Aktenzeichen 97/88

Datum 19.04.1888

Leitsatz 3. Können die materiellen Bestimmungen des württembergischen Steuerstrafrechtes, wonach auch in dem Falle, wenn eine Kapital- 2c Steuerdefraudation erst nach dem Tode des Defraudanten entdeckt wird, auf die Defraudationsstrafe erkannt werden soll, in einem strafprozessualen Verfahren zur Anwendung gebracht werden? !Y!Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung §§. 3. 6. !Y!St.P.O. §§. 459 flg. !Y!Württembergisches Gesetz vom 19. September 1852, betr. die Steuer vom Kapital- 2c Einkommen. !Y!Württembergisches Gesetz vom 15. Juni 1853, betr. die Besteuerung des Einkommens von Kapitalien 2c für die Zwecke der Amtskörperschaften u. Gemeinden. !Y!Württembergisches Gesetz vom 13. Juni 1883, betr. Abänderungen des Gesetzes über die Steuer vom Kapital- 2c Einkommen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF030014

Download PDF

zurück