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Aktenzeichen 751/88

Datum 03.05.1888

Leitsatz 1. Sind durch die Vorschrift in §. 286 Abs. 2 St.G.B.'s die älteren Bestimmungen des Landesstrafrechtes, welche auch die mittels Nichtglücksspieles erfolgende öffentliche Ausspielung beweglicher Gegenstände mit Strafe bedrohen, für aufgehoben zu erachten? !Y!St.G.B. §§. 284--286. 360 Ziff. 14.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF010001

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