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Aktenzeichen 1345/88

Datum 18.06.1888

Leitsatz 1. Ist eine sowohl von der Staatsanwaltschaft, wie vom Angeklagten als Zeuge bezw. Sachverständiger in Vorschlag gebrachte, geladene und erschienene Auskunftsperson ein von beiden Prozeßbeteiligten herbeigeschafftes Beweismittel, und verletzt es ohne weiteres die Gerechtsame der letzteren, wenn die Vernehmung in der Hauptverhandlung sich auf die nur von einem Teile behaupteten Beweisthatsachen beschränkt? 2. Enthalten die Thatbestandsmerkmale der "Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinnes oder der Unerfahrenheit" verschiedene, nur redaktionell zusammengefaßte Deliktsformen strafbaren Wuchers und deshalb verschiedene "Strafgesetze" im Sinne des §. 264 St.P.O.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE710440

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