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Aktenzeichen 777/88

Datum 30.04.1888

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß jemand im Sinne des §. 22 Nr. 4 St.P.O. in einer Sache als Polizeibeamter thätig gewesen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE6E0415

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