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Aktenzeichen 741/88

Datum 25.04.1888

Leitsatz Inwieweit können die formalen Merkmale der im §. 136 unter 1 a, c, d. 3. 4. 5. 6. 7. 8 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (B.G.Bl. S. 317) vorgesehenen Kontrebande oder Defraudation zur Herstellung des Thatbestandes eines komplottmäßig von drei oder mehr Personen ausgeführten Zolldeliktes im Sinne des §. 146 des erwähnten Gesetzes verwertet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE660388

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