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Aktenzeichen 828/88

Datum 07.05.1888

Leitsatz Inwieweit kann in dem bloßen Annehmen einer verbotenen Druckschrift mit der ausgesprochenen Absicht, dieselbe an den Adressaten weiter zu befördern, Beihilfe zur strafbaren Verbreitung der Druckschrift gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE650384

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