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Aktenzeichen 1147/88

Datum 29.05.1888

Leitsatz Beihilfe zum Versuche mit absolut untauglichen Mitteln. Ist als solche die Handlung desjenigen strafbar, der dem Hauptthäter das Mittel, wissend, daß es zur Ausführung der That absolut untauglich, verabreicht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE630377

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