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Aktenzeichen 1013/88

Datum 08.05.1888

Leitsatz 1. Umfang des durch §. 289 St.G.B.'s geschützten Gebrauchsrechtes. 2. Kann im Sinne des §. 289 eine Sache als weggenommen gelten, welche zur Zeit der That sich im gemeinsamen Gewahrsame des Eigentümers und des Gebrauchsberechtigten befunden hat und diesem gemeinsamen Gewahrsam vom Eigentümer entzogen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE5F0358

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