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Aktenzeichen 762/88

Datum 23.04.1888

Leitsatz 1. Ist die Verfälschung einer Urkunde unbedingt ausgeschlossen, wenn zur Zeit der Abänderung noch ein Teil des Inhaltes der später vervollständigten Urkunde gefehlt hat? 2. Erscheint die Genehmigung des Kreisdirektors in Elsaß-Lothringen, welche derselbe in einer Kirchenbausache zur Leistung einer von den normierten Bedingungen abweichenden Zahlung seitens der Gemeinde erteilt hat, als öffentliche Urkunde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE580328

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