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Aktenzeichen 655/88
Datum 12.04.1888
Leitsatz Liegt eine Amtsunterschlagung notwendig schon darin, daß ein Beamter von ihm amtlich empfangene Gelder zurückbehält, um sie zur Deckung eines etwaigen künftigen Mankos einer ihm anvertrauten Kasse zu benutzen? 2. In welchem Verhältnisse stehen die §§. 350. 353 St.G.B.'s zu einander?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE570321
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