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Aktenzeichen 763/88
Datum 19.04.1888
Leitsatz 1. Was versteht die -- Maßregeln gegen die Rinderpest anordnende -- Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 22. Januar 1887 (Gesetz- u. Verordnungsbl. S. 13) unter "Flurbereich des Ortes"? 2. Schließt ein Irrtum über Umfang oder Sinn der durch die obenbezeichnete Bekanntmachung getroffenen Anordnungen die nach §. 1 des Gesetzes vom 21. Mai 1878 (R.G.Bl. S. 95) zur Strafbarkeit der Zuwiderhandlungen gegen jene Anordnungen erforderliche Vorsätzlichkeit aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE560318
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