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Aktenzeichen 611/88

Datum 10.04.1888

Leitsatz Steht der Umstand, daß der Thäter im Besitze von Sprengstoffen in nur geringer Menge betroffen worden ist, der Anwendung des §. 9 des Gesetzes vom 9. Juni 1884 entgegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE460278

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