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Aktenzeichen 591/88
Datum 20.03.1888
Leitsatz 1. Kommt der Strafaufhebungsgrund des §. 209 St.G.B.'s auch dem Kartellträger zu statten, welcher vor Ausrichtung des Auftrages des Herausfordernden den Zweikampf zu verhindern bemüht gewesen ist? 2. Sind im Falle der Kartellträgerei die Offiziere der Reserve und der Landwehr innerhalb des Geltungsbereiches der preußischen Militärstrafgerichtsordnung der Militärgerichtsbarkeit unterworfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE3E0243
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