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Aktenzeichen 345/88
Datum 05.03.1888
Leitsatz Was bedeutet der Ausdruck "Vermögensvorteil" im §. 263 St.G.B.'s? Welchen Einfluß übt insbesondere auf die Bestimmung dieses Begriffes der Umstand aus, daß zum Thatbestande des vollendeten Betruges nur die Absicht erfordert wird, einen Vermögensvorteil zu erlangen, nicht die wirkliche Erlangung eines solchen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE3B0233
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