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Aktenzeichen 2654/87

Datum 15.03.1888

Leitsatz In welchem Verhältnisse stehen die bei einem Amtsgerichte gebildeten Strafkammern zu den übrigen Strafkammern desselben Landgerichtes bezüglich der Befugnis des Revisionsgerichtes, eine Sache behufs anderweiter Verhandlung und Entscheidung an ein benachbartes Gericht gleicher Ordnung zurückzuverweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE390230

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