zurück

Aktenzeichen 194/88

Datum 05.03.1888

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen ist die Teilnahme Dritter an der Verübung einzelner an sich selbständiger Einzeldelikte, welche jedoch bezüglich des Hauptthäters als Bestandteile eines fortgesetzten Deliktes angesehen worden sind, zu beurteilen? Ist insbesondere in solchem Falle reales Zusammentreffen zwischen Begünstigung und darauf folgender Beihilfe denkbar, und erstreckt sich der gegen den Hauptthäter gestellte Strafantrag auch auf derartige dem letzteren zeitlich nachfolgende Begünstigungs- oder Beihilfehandlungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE380227

Download PDF

zurück