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Aktenzeichen 130/80

Datum 27.02.1888

Leitsatz 1. Inwieweit kann in dem Verhalten eines Gemeinschuldners, welcher sich im Wege des Civilprozesses von einem Gläubiger verklagen, sodann verurteilen und im Wege der Zwangsvollstreckung abpfänden läßt, eine dem Gläubiger vom Gemeinschuldner gewährte unberechtigte Sicherung und Befriedigung und hiermit eine strafbare Gläubigerbegünstigung gefunden werden? 2. Was erfordert der subjektive Thatbestand strafbarer Gläubigerbegünstigung, und wie unterscheidet sich der irrtümliche Glaube des Gemeinschuldners an das Recht eines Gläubigers, bevorzugte Befriedigung oder Sicherheit zu erlangen, von das Strafgesetz selbst betreffenden Irrtümern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE360220

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