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Aktenzeichen 554/88
Datum 13.03.1888
Leitsatz Betrug durch unbefugte Benutzung der Fahrgelegenheit auf einer Eisenbahn. Gelangt der Betrug durch Täuschung des mit der Billetkontrolle beauftragten Schaffners zur Vollendung? Und kann auch ohne Täuschung des Schaffners ein solcher Betrug ausgeführt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE350217
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