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Aktenzeichen 313/88
Datum 21.02.1888
Leitsatz 1. Ist die nachträgliche eigenmächtige Änderung des in dem Pfändungsprotokolle eines Gerichtsvollziehers angegebenen Datums des Versteigerungstermines seitens des Gerichtsvollziehers als Verfälschung einer ihm amtlich anvertrauten Urkunde anzusehen? 2. Gehören zu den Gebühren, welche ein Gerichtsvollzieher für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteile zu erheben hat, auch Portoauslagen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE290169
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