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Aktenzeichen 234/88

Datum 27.02.1888

Leitsatz Kann im Falle der Untauglichkeit des zur Herbeiführung des Erfolges angewendeten Mittels das Geschehene als Versuch bestraft werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE260158

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