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Aktenzeichen 122/88

Datum 20.02.1888

Leitsatz Betrifft die Vorschrift, welche das elsaß-lothringische Landesstrafrecht im Art. 8 des französischen Gesetzes vom 25. März 1822 enthalten hat, eine Materie, welche Gegenstand des Strafgesetzbuches ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE240134

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