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Aktenzeichen 2810/87

Datum 13.12.1887

Leitsatz 1. Kann die Revision darauf gestützt werden, daß das Gericht es unterlassen hat, die Sache auf Grund des §. 317 St.P.O. vor ein anderes Schwurgericht zu verweisen? 2. Was ist im Sinne der gedachten Vorschrift unter einem von den Geschworenen in der Hauptsache zum Nachteile des Angeklagten begangenen Irrtum zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE080031

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